Das Sachwertverfahren

Dieses Verfahren kommt ins Spiel, wenn es kaum Vergleichswerte gibt.

Zum Beispiel bei:
– Einfamilienhäusern
– individuell gebauten Immobilien
– besonderen Objekten

Hier wird die Immobilie „von unten“ bewertet:

Was würde es heute kosten, dieses Objekt neu zu bauen?

Berücksichtigt werden:
– Grundstückswert
– Baukosten
– Alter und Zustand (Abnutzung)

Das Ergebnis:
Ein Substanzwert – unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen.

Aber wichtig:
Der Sachwert allein reicht nicht.

Am Ende wird er an den Markt angepasst.
Denn auch ein Haus kostet nur so viel, wie jemand bereit ist, zu zahlen.

Rechtliche Grundlage:
§§ 189–191 Bewertungsgesetz (BewG)

Katja Günther-Lerner – Ihre Expertin für Immobilienwertermittlung

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