Das Sachwertverfahren
Dieses Verfahren kommt ins Spiel, wenn es kaum Vergleichswerte gibt.
Zum Beispiel bei:
– Einfamilienhäusern
– individuell gebauten Immobilien
– besonderen Objekten
Hier wird die Immobilie „von unten“ bewertet:
Was würde es heute kosten, dieses Objekt neu zu bauen?
Berücksichtigt werden:
– Grundstückswert
– Baukosten
– Alter und Zustand (Abnutzung)
Das Ergebnis:
Ein Substanzwert – unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen.
Aber wichtig:
Der Sachwert allein reicht nicht.
Am Ende wird er an den Markt angepasst.
Denn auch ein Haus kostet nur so viel, wie jemand bereit ist, zu zahlen.
Rechtliche Grundlage:
§§ 189–191 Bewertungsgesetz (BewG)