Maroder Balkon? Wegschauen ist keine Option.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Sind Balkone so beschädigt, dass Gefahren für Menschen oder Gebäude drohen, muss die Eigentümergemeinschaft handeln. Ein einfaches „Wir beschließen nichts“ reicht nicht mehr aus.
Für Eigentümer bedeutet das:
⚠️ Schäden frühzeitig prüfen lassen
⚠️ Sanierungen nicht aufschieben
⚠️ Beschlüsse rechtzeitig vorbereiten
Denn am Ende können kleine Schäden schnell zu hohen Kosten werden. Vorausschauende Instandhaltung ist das A und O der Kostenminderung.
Wer Immobilien besitzt, sollte die Instandhaltung nicht als Kostenfaktor sehen – sondern als Werterhalt.
Katja Günther-Lerner | Immobilienverwaltung