Maroder Balkon? Wegschauen ist keine Option.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Sind Balkone so beschädigt, dass Gefahren für Menschen oder Gebäude drohen, muss die Eigentümergemeinschaft handeln. Ein einfaches „Wir beschließen nichts“ reicht nicht mehr aus.

Für Eigentümer bedeutet das:
 ⚠️ Schäden frühzeitig prüfen lassen
 ⚠️ Sanierungen nicht aufschieben
⚠️ Beschlüsse rechtzeitig vorbereiten

Denn am Ende können kleine Schäden schnell zu hohen Kosten werden. Vorausschauende Instandhaltung ist das A und O der Kostenminderung. 

Wer Immobilien besitzt, sollte die Instandhaltung nicht als Kostenfaktor sehen – sondern als Werterhalt.

Katja Günther-Lerner | Immobilienverwaltung

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