Grundsteuerbescheid kommt zu spät – darf der Vermieter trotzdem nachfordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen schon.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden:
Erhält ein Eigentümer den endgültigen Grundsteuerbescheid erst nach Ablauf der üblichen Abrechnungsfrist, kann die Nachforderung gegenüber dem Mieter trotzdem zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die verspätete Abrechnung nicht vom Vermieter verschuldet wurde. Am Besten bereits in der Abrechnung die Mieter informieren, dass ein noch zu meldender Betrag fehlt, die voraussichtliche Beitragshöhe ankündigen und darauf hinweisen, dass es sich nicht um Eigentümerverschulden handelt.
Für Eigentümer bedeutet das:
ℹ️ Grundsteuerbescheide genau prüfen
ℹ️ Fristen dokumentieren
ℹ️ Nachforderungen rechtzeitig geltend machen
Gerade durch die neue Grundsteuer werden solche Fälle künftig häufiger auftreten.
Katja Günther-Lerner | Immobilienverwaltung